Leistungen
- Stornoschutz
Stornokostenersatz bei Nichtantritt der Reise
- Reiseabbruch
Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements
- Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes
Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten
Der Versicherungsschutz gilt für einen Aufenthalt bis max. 31 Tage.
Wann besteht Versicherungsschutz bei Stornierung / Reiseabbruch:
- Unerwartete schwere Erkrankung, Unfall oder Tod der versicherten Person/Familienangehörigen
- Schwangerschaft
- Bedeutender Sachschaden am Eigentum
- Unverschuldeter Arbeitsplatzverlust
- Einberufung zum Grundwehr- oder Zivildienst
- Einreichung der Scheidungsklage
- Nichtbestehen der Reifeprüfung
- Gerichtliche Vorladung